Das
Schichtdickenmessgerät LT CM-8826NF ist klein
in der Abmessung, leicht im Gewicht und einfach
zu transportieren. Trotz seiner Komplexität und Fortschrittlichkeit
ist es einfach und bequem zu bedienen. Ideal für schnelle
und auch "unauffällige" Messungen. Für den rauen Ausseneinsatz
ausgelegt wird Ihnen dieses wartungsfreie Gerät viele Jahre
zur Verfügung stehen. Zum Einsatz kommt die magnet-induktive
Messmethode nach DIN EN ISO 2178 und ASTM B499. Genaueste
digitale Anzeige statt billigen LED Geflimmer!

Mit
unserer neuen Firmwareversion V.2.4a haben
Sie jetzt auch die Möglichkeit mit einer RS-232
Schnittstelle und zugehöriger Software die Messwerte
auf PC und Notebook zu übertragen. Software
und Kabel (SW2) erhalten Sie in unserem Shop.
NF-Sonden:
Zerstörungsfreien Messung von nichtmagnetischen Schichten
(Lack, Farbschichten, Pulverbeschichtungen, Aluminium, Chrom,
Kupfer, Emaille, Papier Gummi, ...) auf magnetischen (siehe
oben) und nichtmagnetischen Metallen (Zink, Blech, Zinn, Messing,
Edelstahl nichtmagnetischer Stahl usw....) oder Eloxal auf
Aluminium mit dem Wirbelstromverfahren nach DIN EN ISO 2360,
ASTM B244.
Einsatzgebiete:
- Autohandel zur Prüfung der Lackdicke
- Lokalisierung von Untergrundveränderungen (gespachtelte
Löcher/gespachtelte Dellen)
- Qualitätskontrolle für Lackierarbeiten
- Unfallschäden an KFZ
Rechtliches
für Kfz-Händler/Urteile LG München I 25.6.2004,
6 O 12298/02
Gewerbliche Kfz-Händler müssen eine Lackschicht-Dickenmessung
durchführen. Gewerbliche Kfz-Händler müssen
ihre Kunden auf etwaige Unfallschäden am Pkw aufmerksam
machen. Dazu müssen sie bei der Untersuchung des Pkw
stets eine Lackschicht-Dickenmessung durchführen, um
eventuelle Vorschäden festzustellen. Kommen sie dieser
Untersuchungspflicht nicht nach, kann der Käufer eines
schadhaften Pkw den Kaufpreis zurückverlangen.
Der
Sachverhalt:
Der Kläger hatte von dem beklagten gewerblichen Kfz-Händler
einen gebrauchten Pkw zum Preis von 17.900 Euro gekauft. Im
Kaufvertrag ist vermerkt, dass dem Verkäufer keine Unfallschäden
bekannt sind und das Fahrzeug nach den Angaben des Vorbesitzers
unfallfrei ist. Eine Rechnung vom 15.11.2001 belegte allerdings,
dass der Pkw im Oktober 2001 für rund 1.150 DM an der
rechten Vordertür repariert worden war. Der Kläger
erklärte deshalb den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Er habe ausdrücklich ein unfallfreies Fahrzeug erwerben
wollen. Der Beklagte weigerte sich, das Fahrzeug zurückzunehmen.
Ihm sei kein Unfallschaden bekannt gewesen. Die Klage auf
Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe
des Pkw hatte Erfolg.
Die
Gründe:
Der Beklagte muss dem Kläger den Kaufpreis Zug um Zug
gegen Rückgabe des Pkw zurück-erstatten. Der Schaden
an der rechten Vordertür war für den Beklagten erkennbar.
Die Untersuchungspflicht eines professionellen Kfz-Händlers
schließt stets eine Lackschicht-Dickenmessung ein. Hätte
der Beklagte eine solche Messung durchgeführt, hatte
er die Reparatur und damit den Schaden erkannt. Bei Reparaturkosten
von 1.150 DM handelt es sich auch nicht um einen Bagatellschaden.
Der Beklagte hätte den Kläger daher auf den Schaden
beim Verkauf des Fahrzeugs hinweisen müssen.
Produkthighlights:
- ISO-2178 und ISO-2361 konform
- 2 externe Sonden für die optimale Erreichbarkeit aller
Meßstellen
- Automatische Materialerkennung
- Automatische Abschaltung
- Punktmessung und fortlaufende Messung möglich
- Großer Messbereich mit hoher Auflösung
- Digitalanzeige wartungsfreier Betrieb
- ABS-Kunststoff Gehäuse
- RS-232 Schnittstelle